12) Datenweitergabe

Dokumentationssoftware:

Als Webhoster für die Erfüllung der Dokumentations- und Berichtspflichten der abgegebenen Cannabisprodukte gemäß § 26 KCanG nutzen wir das cloudbasierte Warenmanagementprogramm des folgenden Anbieters: Ecwid by Lightspeed, welches uns die Leistungen auf dem Gebiet der Bereitstellung von informationstechnischer Infrastruktur und den damit verbundenen Dienstleistungen (z.B. Speicherplatz und/oder Rechenkapazitäten) zur Verfügung stellt; Dienstanbieter: Lightspeed POS Germany GmbH, Revaler Straße 32, 10245 Berlin, Deutschland; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); Website: www.lightspeedhq.de; Datenschutzerklärung: https://www.lightspeedhq.de/legal/datenschutzerklarung/; Auftragsverarbeitungsvertrag: Wird vom Dienstanbieter bereitgestellt.


Zahlungsdienstleister:

Zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO geben wir zur Abwicklung von Zahlungen die hierfür erhobenen Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut und ggf. von uns beauftragte Zahlungsdienstleister weiter. Außerdem können wir personenbezogene Daten an andere Stellen innerhalb unserer Organisation übermitteln oder ihnen den Zugriff auf diese Daten gewähren. Sofern diese Weitergabe zu administrativen Zwecken erfolgt, beruht die Weitergabe der Daten auf unseren berechtigten geschäftlichen, nichtwirtschaftlichen Interessen oder erfolgt, sofern sie Erfüllung unserer vertragsbezogenen Verpflichtungen erforderlich ist oder wenn eine Einwilligung der Betroffenen oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.
• PayPal: Zahlungsdienstleistungen (technische Anbindung von Online-Bezahlmethoden) (z.B. PayPal, PayPal Plus, Braintree); Dienstanbieter: PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg; Rechtsgrundlagen: Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO); Website: https://www.paypal.com/de; Datenschutzerklärung: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full.


Behördliche Überwachung: 

Wenn die Anerkennung als Anbauvereinigung gemäß KCanG erlangt wird, ergibt sich hieraus eine gesetzliche Verpflichtung, personenbezogene Daten an die Behörden auf Anordnung oder während einer Kontrolle zu übermitteln oder zugänglich zu machen. Dies ergibt sich aus §28 Abs. 4 KCanG: 

Die zuständige Behörde und die von ihr beauftragten Personen sind befugt, Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten sowie die bei Ausübung der Befugnisse nach den Absätzen 1 bis 3 erlangten Informationen folgender Personen zu erheben und zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 27 KCanG (Maßnahmen der behördlichen Überwachung) oder zur Sicherung von Beweisen erforderlich ist:
1. vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung,
2. Mitglieder der Anbauvereinigung
3. Entgeltliche Beschäftigte einer Anbauvereinigung
4. von der Anbauvereinigung beauftragte Dritte
5. sonstige im befriedeten Besitztum der Anbauvereinigung angetroffene Personen
6. Personen, die Cannabis oder Vermehrungsmaterial von der Anbauvereinigung erhalten haben.


Die zuständige Behörde ist befugt, die Angaben nach § 26 Absatz 1 und 3 KCanG sowie die Aufzeichnungen nach § 26 Absatz 2 KCanG zu erheben und zu verarbeiten. Die zuständige Kontrollbehörde für Anbauvereinigungen in Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, Referat 22 - Überwachung KCanG, E-Mail: KCanG.Kontrolle@rpt.bwl.de, Telefonnummer: 07071-757-0